Die Auszeichnung kann einem Mitglied verliehen werden, das sich im Sinne des Leitsatzes des Bundes um die Schützenjugend HERVORRAGEND verdient gemacht hat.
Hierfür muss im Mitgliederprogramm des BHDS ein ordentlicher und aussagekräftiger Antrag an den/ die Bundesjungschützenmeister:in gestellt und von dem/ der Bezirksjungschützenmeister:in und Diözesanjungschützenmeister:in des jeweiligen Diözesanverbandes im voraus genehmigt werden.
Der Jugendverdienstorden in Gold wird von dem/ der Bundesjungschützenmeister:in oder einem seiner/ ihrer Stellvertreter:innen verliehen.