Die Auszeichnung kann einem Mitglied verliehen werden, das sich im Sinne des Leitsatzes des Bundes um die Schützenjugend BESONDERS verdient gemacht hat.
Hierfür muss im Mitgliederprogramm des BHDS (eVewa) ein ordentlicher und aussagekräftiger Antrag an den/ die Diözesanjungschützenmeister:in gestellt und von dem/ der Jungschützenmeister:in und Bezirksjungschützenmeister:in im voraus genehmigt werden.
Der Jugendverdienstorden in Silber wird dann von dem/ der Diözesanjungschützenmeister:in oder einem seiner/ ihrer Stellvertreter:innen verliehen.