Die Auszeichnung kann einem Mitglied verliehen werden, das sich im Sinne des
Leitsatzes des Bundes um die Schützenjugend hervorragend verdient gemacht hat.
Hierfür muss im Mitgliederprogramm des BHDS ein ordentlicher Antrag an den
Bundesjungschützenmeister gestellt und vom Bezirksjungschützenmeister und
Diözesanjungschützenmeister des jeweiligen Diözesanverbandes genehmigt werden.
Der Jugendverdienstorden in Gold wird vom Bundesjungschützenmeister oder einem seiner Stellvertreter:innen verliehen.